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Förderung
Für unsere Weiterbildungsangebote gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
IWiN
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
- Förderung der Fortbildungen für Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 5.000 Euro im Jahr und im übrigen Niedersachsen bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Betrieb und bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Stunde und Teilnehmer
- Fördermöglichkeit gilt bis zum 31.12.2013
- Informationen und Antragsformulare unter www.iwin-niedersachsen.de
Förderprogramme des Bundes
Die einzelnen Bundesländer bieten zahlreiche Förderprogramme für die berufliche Weiterbildung an. Dabei variieren die Regelungen bzgl. Inhalten, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen, da hierfür die jeweiligen Ministerien zuständig sind.
Damit Sie die für Sie passende Fördermöglichkeit finden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Datenbank eingerichtet, mit der Sie sich einfach und unkompliziert einen Überblick über regionale als auch überregionale Fördermöglichkeiten verschaffen können.
Informationen erhalten sie unter: www.foerderdatenbank.de
Weitere Förderangebote des Bundes finden Sie unter www.bildungspraemie.info und www.meister-bafoeg.info
Kuratoren, Partner, Förderer der PFH Private Hochschule Göttingen
Für Fort- und Weiterbildungsangebote der Management & Technologie Akademie GmbH werden Kuratoren, Partnern und Förderern der PFH Private Hochschule Göttingen 20% Ermäßigung auf offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Coachings gewährt.
Mitglieder CFK-Valley Stade e.V.
Mitgliedsunternehmen des CFK-Valley Stade e.V. erhalten 10% Ermäßigung auf offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Coachings der Management & Technologie Akademie GmbH.
Rahmenverträge mit Unternehmen
Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren wollen, bieten wir gern Sonderkonditionen in Rahmenverträgen an. Bitte sprechen Sie uns an!
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub (=Bildungsfreistellung) ist nicht bundesgesetzlich geregelt. In 12 von 16 Bundesländern gewähren Landesgesetze Arbeitnehmern einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser umfasst in der Regel bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr. Welche landesspezifischen Gesetze gelten, können Sie den Links entnehmen. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Regelungen zum Bildungsurlaub.
Berlin:
Einzelanerkennung, Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Brandenburg:
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 5-tägige Seminare, Trägersitz im Land, Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
Bremen:
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 5-tägige Seminare, Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
Hamburg:
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 5-tägige Seminare, Einzelanerkennung, Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Hessen:
5-tägige Seminare, Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
Mecklenburg-Vorpommern:
5-tägige Seminare, Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen:
3- bis 5-tägige Seminare, Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Nordrhein-Westfalen:
5-tägige Seminare, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz:
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 3- bis 5-tägige Seminare, Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
Saarland:
5-tägige Seminare, Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsgesetz
Sachsen-Anhalt:
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 5-tägige Seminare, Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
Schleswig-Holstein:
5-tägige Seminare, Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

